Raumüberlassungen

sind äußerst begehrt. Deshalb kann man den Saal der Einrichtung, die Teeküche und den Eingangsbereich an Samstagen und Sonntagen (13:00 – 19:00 Uhr)  für Kindergeburtstagsfeiern und/oder Klassenfeste für Kinder ab dem Grundschulalter (6 Jahre) nutzen. Für Familienfeiern und Erwachsenen-Events stellen wir unsere Räume nicht zur Verfügung.

Nähere Informationen unter ANMELDEN.

Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach § 11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.